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Nachfolgeplanung

Immer mehr Unternehmen stehen vor einer Unternehmensübergabe.

Wir beobachten jedoch eine erschreckend hohe Anzahl von ungeklärten Nachfolgefällen.


Gründe hierfür sind aus unserer Sicht:

    • unprofessionelles Umgehen mit diesem "heiklen" Thema in Familienunternehmen
    • unzureichendes Problembewusstsein der Unternehmer
    • Überschätzen der eigenen Möglichkeiten in zeitlicher und fachlicher Hinsicht


Nur wenige Unternehmen sind bereits heute darauf ausgerichtet Erbschaftsteuerbelastungen von 19 % und mehr zu verkraften.

 

Unser Nachfolgekonzept konzentriert sich daher auf:

    • Erarbeitung eines überzeugenden Nachfolgeplanes
    • optimierte langfristige Erbschaft- und Schenkungsteuergestaltung

 

Wir bieten Vermeidungs- und Vorsorgestrategien an.

 

Optimierte Erbschaft- und Schenkungsteuergestaltung

Im Rahmen dieser Spezialberatung werden langfristige individuelle Mandantenkonzepte entwickelt. Diese berücksichtigen die persönlichen Interessen des Mandanten in Bezug auf seine Wünsche und Entscheidungen, die er im Privat- und Unternehmensbereich treffen möchte.

Ausgangspunkt hierbei sind die individuellen Intentionen und Belange des Mandanten. Diese stehen in unserem Beratungsfokus, damit die optimale Beratung und spätere Umsetzung von uns gewährenleistet werden kann.

Vor der eigentlichen Erarbeitung der Lösungskonzepte steht daher bei uns eine ausführliche Anlayse.

Diese beinhaltet folgende Teilgebiete:

    • Konkrete Ziele (kurz- und langfristig) des Mandanten
    • Familien- und Firmenumfeld
    • welche laufenden Mittel stehen heute zur Verfügung,
    • welche laufenden Mittel sollen zukünftig vorhanden sein
    • bestehen wichtige zivilrechtliche Verträge (Ehevertrag u.ä.)
    • sind steuerliche Besonderheiten zu beachten
    • liegen Gesellschaftsverträge vor, sind diese aktuell
    • Analyse der Vermögensituation (Vermögensaufstellung)

       

Nach dieser ausfühlichen Analyse schließt sich die Phase der Gestaltungsberatung und der Umsetzug an. Hierbei arbeiten wir eng mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen, die dann die notwendigen zivilrechtlichen Verträge (Testament, Schenkungsverträgen u.ä.) erarbeiten.