Steuerberatung

Erstellung von Jahresabschlüssen (JA) mit Plausibilitätsbeurteilung

Hierbei erfordert unsere Arbeit, dass neben den eigentlichen Erstellungsarbeiten die dem JA zugrunde liegenden Bücher und Bestandsnachweise (z.B. Inventur) durch

  • Befragungen beim Mandanten (64 Punkte-Liste) und
  • analytische Prüfungshandlungen
auf ihre Plausibilität hin beurteilt werden.

Hierbei steht die Beurteilung von Verhältniszahlen und Trends im Vordergrund, mit deren Hilfe (auffällige) Abweichungen aufgezeigt werden.

Die Plausibilitätsbeurteilung stellt eine sogenannte indirekte Prüfungsmethode dar, da sie nicht Einzeldaten beurteilt, sondern einen Soll/Ist-Vergleich von sachlogischen Übereinstimmungen vornimmt.

Der Umfang und die zur Anwendung kommenden einzelnen Arten der Plausibilitätsbeurteilungen bestimmt sich nach dem Grad der Wesentlichkeit und dem innewohnenden Risiko der betreffenden Abschlussaussage. Hierbei erfolgt im Gegensatz zur JA-Prüfung keine eigenständige Aufnahme und Beurteilung des internen Kontrollsystems (IKS).

Führen die dem Wirtschaftprüfer (Steuerberater) erteilten Auskünfte und die gewonnenen Erkenntnisse zu Zweifeln an der Ordungsgemäßigkeit der Grundlagen für den JA, so hat der Berufsträger den Zweifeln nachzugehen und gegebenenfalls die Bescheinigung einzuschränken.

Im Rahmen einer schriftlichen Berichterstattung werden neben dem Auftragsumfang, die Prüfungshandlungen und die Ergebnissse dokumentiert sowie eine entsprechende Bescheinigung von uns erteilt.



Erstellung von Jahresabschlüssen (JA) mit Prüfungshandlungen

Für einen solchen Auftrag ist es notwendig, das wir uns von der Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Unterlagen (Finanzbuchhaltung und dem Rechnungswesen des Mandanten) überzeugen. Unsere diesbezüglichen Handlungspflichten stimmen im Wesentlichen mit einer handelsrechtlichen Jahresabschlussprüfung überein, es erfolgt daher regelmäßig eine System- und Funktionsprüfung des internen Kontrollsystems (IKS).

Der Auftragsumfang kann mit dem Auftraggeber individuell abgestimmt werden, da insoweit keine Jahresabschlussprüfung vorliegt.

Im Rahmen einer schriftlichen Berichterstattung werden neben dem Auftragsumfang, die Prüfungshandlungen und die Ergebnissse dokumentiert und eine Bescheinigung erteilt.

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